DEIN PKW FÜHRERSCHEIN

EINFACH, SCHNELL UND MIT FREUDE ZUR FREIHEIT

B

B17

B197

BE

B96

B17

PKW - Begleitetes Fahren

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)          Anmeldung: Mindestalter 16,5 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Klassen inkl.: AM und L

DAUER DER FAHRSCHULE

Die Ausbildung dauert genau so lange wie eine gewöhnliche Fahrausbildung. Diese hängt immer vom Fahrschüler und von der Intensität der Unterrichtsstunden ab.

VORAUSSETZUNGEN

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

VORAUSSETZUNGEN BEGLEITER

  • Mindestalter 30 Jahre
  • seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung im Besitz der Fahrerlaubnis für die Klasse B
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
  • Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister (Kraftfahrt- Bundesamt) zum Zeitpunkt der Antragstellung

MERKMALE

  • Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg.
  • Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sein. 
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

ANHÄNGER­REGELUNG

  • Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt

B

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Klassen inkl.: AM und L

VORAUSSETZUNGEN

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

MERKMALE

  • Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg.
  • Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sein.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

ANHÄNGER­REGELUNG

  • Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
  • Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt.

B197 (Automatik)

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre (B), 17 Jahre (B17)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Klassen inkl.: AM und L

VORAUSSETZUNGEN

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

MERKMALE

  • Erlaubt ist das Fahren aller Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3.500 kg.
  • Fahrzeuge dürfen für max. 9 Personen (inkl. dem Fahrer) ausgelegt und gebaut sein.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge (nur im Inland) bis 15 kW, oder mit mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Besonderheit - Erweiterung Auf Schaltgetriebe

  • 10 Stunden (á 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B
  • Mind. 15-minütige Fahrt mit dem Fahrlehrer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften

ANHÄNGER­REGELUNG

  • Anhänger mit max. 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
  • Anhänger mit mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Hänger 3.500 kg nicht übersteigt.

BE

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 beim Begl. Fahren
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung
  • Vorbesitz: Klasse B notwendig

VORAUSSETZUNGEN

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Anhänger-Regelung

  • Zulässiges Gesamtgewicht von KFZ (Klasse B) und Anhänger / Sattelanhänger darf 3.500 kg nicht übersteigen

B96

AUSBILDUNG

  • Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 beim Begl. Fahren
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung
  • Vorbesitz: Klasse B notwendig

VORAUSSETZUNGEN

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Anhänger-Regelung

  • Anhänger und Fahrzeug (zusammen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mind. 3.500 kg und max. 4.250 kg
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg

Fahrschule Gerl

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Dr.-Kumpfmüller-Str. 35

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