Führerschein mit 17
Begleitetes Fahren
Bei uns kannst du den Führerschein bereits mit 17 machen und mit mindestens 16,5 Jahren zur Führerscheinausbildung der Klasse B und BE anmelden. Die Auflage zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ entfällt mit dem 18. Lebensjahr und du erhältst deinen EU- Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle. Bis dahin gelten die Regelungen zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“.
VORAUSSETZUNGEN BEGLEITETES FAHREN MIT 17
- Die Begleitperson muss stets mitfahren
- Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
- Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre ununterbrochen besitzen
- Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Anmeldung max. 1 Punkt in Flensburg besitzen
- Begleitperson muss amtlich eingetragen sein
- Begleitperson mit weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt
Hast du noch Fragen? Dann melde Dich einfach bei uns.
Fahrschule Gerl
Inhaber: Tobias Gerl
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Tel.: 0170/4415516
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