Führerschein mit 17

Begleitetes Fahren

Bei uns kannst du den Führerschein bereits mit 17 machen und mit mindestens 16,5 Jahren zur Führerscheinausbildung der Klasse B und BE anmelden. Die Auflage zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ entfällt mit dem 18. Lebensjahr und du erhältst deinen EU- Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle. Bis dahin gelten die Regelungen zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“.

VORAUSSETZUNGEN BEGLEITETES FAHREN MIT 17

  • Die Begleitperson muss stets mitfahren
  • Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens 5 Jahre ununterbrochen besitzen
  • Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Anmeldung max. 1 Punkt in Flensburg besitzen
  • Begleitperson muss amtlich eingetragen sein
  • Begleitperson mit weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

Hast du noch Fragen? Dann melde Dich einfach bei uns.

 

Fahrschule Gerl

Inhaber: Tobias Gerl

Dr.-Kumpfmüller-Str. 35

94315 Straubing

Tel.: 0170/4415516

E-Mail: info@fahrschule-gerl.de

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